Die dritte Mendelsche Regel

Neukombination von Erbanlagen

Dibybrider Erbgang. Erbgänge, bei denen sich die Eltern in nur einem Merkmal unterscheiden, nennt man monohybrid. Selbstverständlich können sich Individuen der Parentalgeneration auch in mehreren Merkmalen unterscheiden. So untersuchte Mendel einen Erbgang mit zwei Merkmalen, einen digybriden Erbgang. Er verwendete Erbsenpflanzen, die sich in den Merkmalen Samenform und Samenfarbe unterschieden. Die Samen der einen Zuchtform waren gelb und rund, die der anderen grün und runzelig. Entsprechend der Univormitätsregel hatten die Mischlinge der F1-Generation den gleichen Phänotyp: Ihre Samen waren gelb und rund.

Kombinationsquadrat. Durch die Vereinigung des Erbgutes beider Eltern entstehen bei einem dihybriden Erbgang doppelt-mischerbige Hybriden. In Mendels Versuch überdeckten die dominanten Merkmale „gelbe Samenfarbe“ und „runde Samenform“ die rezessiven Merkmale „grüne Samenfarbe“ und „runzelige Samenform“. Ein solcher Erbgang lässt sich an einem Erbschema in Form eines Kombinationsquadrates nachvollziehen.

Unabhängigkeitsregel. Die Anlage für die Ausbildung der Samenfarbe liegt auf einem anderen Chromosom als die Anlage für die Ausbildung der Samenform. Als Mendel die F1-Mischlinge miteinander kreuzte, waren von den 556 gezählten Erbsensamen der F2-Generation 315 gelb-rund, 101 gelb-runzelig, 108 grün-rund und 32 grün-runzelig. Es entstanden also vier verschiedene Samentypen, die in einem Zahlenverhältnis von etwa 9:3:3:1 auftraten. Dies zeigte, dass die Merkmale der Ausgangsformen unabhängig voneinander kombiniert werden konnten. Es kam auch zu Neukombinationen und damit zur Entstehung neuer Zuchtformen. Diese Neukombination von Erbanlagen wurde in der 3. Mendelschen Regel, der Unabhängigkeitsregel formuliert:

Kreuzt man Lebewesen einer Art, die sich in mehreren Merkmalen reinerbig unterscheiden, so können die einzelnen Anlagen unabhängig voneinander vererbt und neu kombiniert werden.

Alles klar?